Unser erfahrenes und qualifiziertes Team freut sich darauf, für Sie die laufenden Geschäftsvorfälle zu buchen, die laufende Lohnabrechnung vorzunehmen, Lohnsteuer-Anmeldungen anzufertigen und Sie somit von zeitintensiven Arbeiten zu befreien. Wir werden für Sie gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG tätig. Gerne sind wir auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen für Sie da. Es erfolgt keine Rechts- oder Steuerberatung.