Eine extern durchgeführte laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung entlastet Sie von arbeitsintensiven Aufgaben und Pflichten. Hierdurch gewinnen Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft, können den Fokus auf Ihre branchenspezifischen Besonderheiten richten und benötigen kein eigenes Personal für diese Tätigkeiten. Auch brauchen Sie sich nicht um dieses Gebiet berührende Weiterbildungen und Gesetzesänderungen zu kümmern. Dies übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie.
Verlassen auch Sie sich auf unseren professionellen, genauen und fristgerechten Service.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein individuelles Dienstleistungspaket. Dieses bedeutet für Sie Kostentransparenz und Planungssicherheit.
Im Rahmen von § 6 Nr. 3 und 4 StBerG leisten wir:
- Erstellen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Lohnkontenführung einschließlich Pflege der Personalstammdaten
- An- und Abmeldungen Ihrer Mitarbeiter (inkl. Minijobs) bei Sozialversicherungsträgern, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
- Anträge an Krankenkassen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
- Führen von Fehlzeitenkonten Ihrer Mitarbeiter
- Fertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen
- Anmeldungen, Abmeldungen, Jahresmeldungen per zertifizierter elektronischer Datenübermittlung
- Reisekostenabrechnungen
Es erfolgt keine Rechts- oder Steuerberatung.